RmF CamperTreff

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>> Die Gasanlage "muss" vor Ihrer ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung bzw. spätestens nach Ablauf von zwei Jahren von einer berechtigten Person geprüft werden.  Der Fahrzeughalter ist für die Veranlassung der Prüfung verantwortlich<<

Zur eigenen Sicherheit, versicherungstechnisch bzw. möglicher Pflicht am Campingplatz, empfehlen wir Ihnen die Gasanlage in Ihrem Fahrzeug alle zwei Jahre nach der Richtline G107 überprüfen zu lassen.

Bei Interresse bitte einen Termin vereinbaren.



Unbemerkter Wasserteintritt an Ihrem Fahrzeug könnte schwere Folgen nach sich ziehen.

Am Unterboden, an den Klappen und auch im Wohnrauminneren werden an speziellen Stellen Feuchtigkeistmessungen durchgeführt.

Wir testen gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug eventuell schon nasse Stellen aufweist.

Damit Sie beruhigt Ihren nächsten Urlaub antreten können.

Bei Interesse bitte einen Termin vereinbaren.

Ist Ihr Fahrzeug für den Winter gerüstet?

Für das richtige Überwintern können Sie folgend eine Checkliste donwloaden!



Wir wünschen eine gute Reise und einen schönen Urlaub

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