Direkt zum Seiteninhalt

RmF CamperTreff

Menü überspringen
Herzlich Willkommen bei
+43 3842 31505

>> Die Gasanlage "muss" vor Ihrer ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung bzw. spätestens nach Ablauf von zwei Jahren von einer berechtigten Person geprüft werden.  Der Fahrzeughalter ist für die Veranlassung der Prüfung verantwortlich<<

Zur eigenen Sicherheit, versicherungstechnisch bzw. möglicher Pflicht am Campingplatz, empfehlen wir Ihnen die Gasanlage in Ihrem Fahrzeug alle zwei Jahre nach der Richtline G107 überprüfen zu lassen.

Bei Interresse bitte einen Termin vereinbaren.


Wir wünschen eine gute Reise und einen schönen Urlaub

Zurück zum Seiteninhalt